Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Dienstleistungen im Bereich der Buchführung im Rahmen der gesetzlich erlaubten Bedingungen nach § 6 Ziff. 3, 4 StBerG stattfinden, wonach die Befugnisse zur Durchführung von mechanischen Arbeitsgängen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (vgl. § 6 Abs. 3) sowie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnungen und Fertigen von Lohnsteueranmeldungen (vgl. § 6 Abs. 4) unter bestimmten Voraussetzungen gegeben sind. Eine Steuer- oder Rechtsberatung erfolgt nicht!
Auf Wunsch kann eine entsprechende Vermittlung zu einem unserer bekannten Steuerkanzleien oder die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater erfolgen. Durch unsere Zuarbeiten können Ihre Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
Im Rahmen unserer Bürotätigkeiten besteht zudem eine kooperative Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei, die bei entsprechendem Bedarf auch die Interessen unserer Kundschaft wahrnehmen kann.